Annette Teßmann
Berlin, den 24.04.2011
Der Bericht von Richterin Maria Stelle Jara Gutierrez über das Richteramt in Kolumbien
Sehr verehrte Verleger, hochverehrte Richterinnen und Richter,
gestatten Sie mir, mich heute in einem offenen Brief an Sie zu wenden. Bitte seien Sie versichert, dass es mir in meinem Brief um die Vervollständigung der Geschehnisse geht, die in dem oben genannten Bericht angesprochen werden. Ich bin mir vollständig darüber im Klaren, dass mit Veröffentlichung des oben genannten Berichtes NICHT die Auffassung des Deutschen Richterbundes wiedergegeben wurde, wie dies gleichfalls in Ihrem Impressum unmissverständlich vermerkt ist.
Auch ist mein Brief unter keinen Umständen eine an Sie gerichtete Kritik, sondern vielmehr eine Bitte um Kenntnisnahme eines Gerichtsverfahrens in Kolumbien, in dem der Angeklagte Oberst Luis Alfonso Plazas Vega ohne der Existenz eines einzigen Beweises zu einer Gefängnisstrafe von 30 Jahren verurteilt wurde. Und das dieses Verfahren einzig auf Aussagen von falschen Zeugen beruht, von Verfahrensfehlern sowie der Missachtung und Unkenntnis sämtlicher Rechte des Angeklagten und seiner Verteidiger getragen ist. Ich darf im weiteren Verlauf meines Briefes näher darauf eingehen.
Ich begrüße es sehr, dass es seit 1989 in Deutschland einen Hilfsfonds für kolumbianische Justizangehörige und deren Hinterbliebene gibt. Dieser Hilfsfonds, so entnehme ich Ihrem Vorwort, schließt auch die Fluchthilfe ein. Von dieser Hilfe hat Richterin Maria Stella Jara Gutierrez im vorigen Jahr, nachdem Sie Morddrohungen erhalten hat, Gebrauch machen dürfen. Diese Drohungen stellt sie in Zusammenhang mit dem durch sie gefällten Urteil gegen Oberst Luis Alfonso Plazas Vega.
Man setzt voraus, dass diese Hilfe einer Justizbeamtin gewährt wurde, die wirkliches Recht gesprochen hat, aufgrund von Beweisen oder zweifelsfreien Indizien nach einem Gerichtsverfahren, dass den Gesetzen des jeweiligen Landes Rechnung trägt, das keine Verletzungen der Menschenrechte aufweißt und das bei Verhandlungsbeginn die Unschuldsvermutung, wie es auch in Kolumbien Gesetz ist, beachtet wurde.
All das ist in dem besagten Verfahren nicht geschehen. Mehr noch erfuhr durch dieses Urteil die unheilige Allianz zwischen sogenannten progressiven Kräften als Kämpfer für die Menschenrechte und den Drogenkartellen eine Unterstützung die uns wieder ein Stück weiter dem internationalen Drogenterror ausliefert. Es sind gerade diese Kräfte, welche die Menschenrechte weder in der Vergangenheit noch heute respektieren, mehr noch, massiv gegen sie verstoßen.
In absoluter Achtung der deutschen Justiz erzürnt es mich außerordentlich wenn Ihre Hilfsbereitschaft derart benutzt wird. Denn wie anders ist es zu verstehen, dass Richterin Jara sich selbst und ihr Kind bedroht sieht, indess die Fluchthilfe nur für sich selbst in Anspruch nimmt. Ihr Kind jedoch, wie sie schreibt, unter Polizeischutz weiter in Kolumbien zur Schule geht.
Das lässt nur darauf schließen, dass sie entweder als Mutter keine Verantwortung trägt, oder, dass der durch den kolumbianischen Staat gewährte Schutz ausreichend ist. Was dann wiederum Zeugnis dafür ist, dass Ihre höchst anerkennenswerte Hilfe für Suggestionen genutzt wurde, und der Artikel der Richterin ist mit diesen in unerträglichem Maß angefüllt. Auch trägt es den Anschein als ob hier eine Art Propaganda agiert wurde. Zumal die Richterin sich hier nur für wenige Monate aufgehalten hat und wieder nach Kolumbien zurückgekehrt ist, nachdem selbst ein deutscher Jurist nicht bestätigen konnte, ob das Urteil korrekt war oder nicht.
Gestatten Sie mir, mich jetzt zu den Geschehnissen die den Prozess gegen Oberst Plazas Vega provoziert haben zu äußern:
1. Am 06. November 1985 hat die damalige Guerrillaorganisation M-19 (movimiento 19 de abril) den Obersten Gerichtshof – Palacio de Justicia – in Bogotá, Kolumbien überfallen. Die sich derzeit dort befindlichen Richter, Justizangestellten, Zivilpersonen, Angestellten der Cafeteria und Wachpersonal wurden unter Waffengewalt durch die M-19 als Geiseln gefangen genommen.
2. Mit Beginn des Angriffs wurde ein Wachmann durch die Bewegung M-19 ermordet. Im Verlauf der blutigen Attacke sind ca. 70 Personen zu Tode gekommen. Die Untersuchungsunterlagen des Gerichts bezüglich der Verbrechen des Drogenkartells von Medellin, angeführt von Pablo Escobar, die gesetzesgemäß ihre Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zur Folge gehabt hätten, wurden verbrannt.
3. Um die gewaltsame Vereinnahmung des Justizpalastes zu beenden, wurde das Militär unter dem Kommando von Jesus Armando Arias Cabrales der 13. Brigade in Erfüllung ihrer Aufgabe, die öffentliche Ordnung und der Fortbestand des Rechtsstaates wieder herzustellen, eingesetzt. In der bewaffneten Auseinandersetzung, die sich über 2 Tage hinzog, wurden durch das Militär ca. 260 Menschen, darunter 36 Richter, gerettet.
4. In den darauffolgenden Jahren wurden die Geschehnisse durch die kolumbianische Justiz untersucht. Im Juni 1986 beendete das Sondertribunal die Untersuchungen und stellte die ausschließliche Verantwortung für die damaligen Straftaten der Bewegung M-19 fest.
5. Am 17. Dezember 1986 wurde der Journalist Guillermo Cano, Direktor und Eigentümer der kolumbianischen Tageszeitung „El Espectador“, ermordet. Er hatte in seiner Tageszeitung aufgedeckt, dass der Überfall auf den Justizpalast vom damaligen Medellin-Kartell finanziert wurde. Dies als Erklärung weshalb eine sogenannte Guerrillaorganisation, im Übrigen eine Abspaltung der Farc, Interesse daran gehabt haben könnte, Untersuchungsdokumente den Drogenhandel und die Auslieferung der Drogenhändler an die Vereinigten Staaten von Amerika betreffend, zu vernichten.
6. Dies war vermutlich ein erster Beweis für die enge Verstrickung und Zusammenarbeit von Guerrillaorganisationen mit dem organisierten Verbrechen des Drogenhandels. Das was wir heute als internationalen Drogenterrorismus bezeichnen. Und man bedenke, man schrieb das Jahr 1985.
7. Im Mai 1987 gibt der damalige Minister Cesar Gaviria Trujillo den Prozess zur Entwaffnung der Bewegung M-19 bekannt. Er gewinnt im Mai 1990 die Präsidentschaftswahl und erlässt eine Totalamnestie für die Mitglieder der M-19. Er überträgt ihnen offizielle Ämter, unter anderem mehrere Ministerämter. Einige von ihnen wurden Mitglieder des Ausschusses für die Entwicklung einer neuen kolumbianischen Konstitution. Diese wurde am 05. Juli 1991 verabschiedet. Eine der vorgenommenen Änderungen war das Verbot der Auslieferung kolumbianischen Staatsangehörigen an das Ausland.
8. Durch die Amnestie wurden die ehemaligen Mitglieder der M-19 nie zur Verantwortung gezogen und einem ordentlichen Gericht unterstellt obgleich am 15.05.1992 ein Richter die Festnahme der Anführer der M-19 unter der Beschuldigung des Terrorismus in Verbindung mit Brandstiftung anordnete. Oberst Plazas Vega tritt im Januar 1992 von seinem aktiven Militärdienst auf eigene Veranlassung zurück und bleibt in der aktiven Reserve.
9. Mit Amtsantritt des kolumbianischen Präsidenten Dr. Álvaro Uribe Velez wird Oberst Plazas zum Direktor der Nationalen Drogenbekämpfungsbehörde (Dirección Nacional de Estupefancias DNE) ernannt. Die wohl mithin gefährlichste Beauftragung in Kolumbien.
10. Unter anderem ist er mit der Verwertung von konfisziertem Eigentum der Drogenkartelle beauftragt. Dieses Eigentum beinhaltet u.a. Hotels, Anwesen, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Boote und ca. 300 laufende Unternehmen. Es handelt sich um ehemaliges Eigentum von mithin bekannten Drogenbossen wie Pablo Escobar, Gilberto und Miguel Rodriguez Orejuela, Wilmer Valera und den Zwillingen Mejia Muñera, um nur einige zu nennen. Das konfiszierte Eigentum der Drogenbarone stieg während seiner Amtszeit um 2 Billionen kolumbianische Pesos, umgerechnet ca. 800.000 Euro (kolumbianische Tageszeitung El Pais vom 07. November 2010). Man darf gewiss sein, dass die Anzahl seiner Feinde im gleichen Maße anstieg.
11. Als die kolumbianische Justiz im Jahr 2005 die Untersuchung der Ereignisse erneut eröffnete, trug sie den immer lauter werdenden Rufen Rechnung, dass angeblich Menschen, die das Justizgebäude seinerzeit lebend verlassen hatte, nie wieder aufgetaucht wären. Mehr noch, dass das Militär besagte Personen in die Escuela de Caballeria (Kavallerieschule) verbracht hätten um sie dort zu foltern und zu ermorden.
12. Die erste diesbezügliche Aussage machte der ehemalige Polizist Ricardo Gamez Mazuera bereits im August 1989 unter Nutzung der Zeitung „Voz Proletaria“, Organ der Kommunistischen Partei Kolumbiens.
13. Am 15. Mai 1990 wurde die Falschheit der Anschuldigung durch die von der Armee beauftragten Staatsanwaltschaft festgestellt. Gamez Mazuera war niemals Polizist. Er hat seinen Militärpflichtdienst bei der Polizei abgeleistet und wurde wegen Desertion 1979 entlassen. Er kann also nicht zu den Ereignissen im November 1985 im aktiven Dienst gewesen sein.
14. Eine weitere Aussage, und dies ist die Aussage die Oberst Plazas Vega vor Gericht gebracht hatte, die Aussage auf die hin die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gestützt hat und gleichsam die Aussage mit der Richterin Jara Gutierrez ihr Urteil von 30 Jahren begründet hat. Edgar Villareal, Unteroffizier der Armee und nicht mehr im Dienst gibt an, dass auf Befehl von Oberst Plazas Vega die geretteten Personen aus dem Justizpalast in die Escuela de Caballeria (Kavallerieschule) zum Verhör gebracht wurden. Diese Verhöre endeten, so Villareal, in Folter.
15. Ein Edgar Villareal ist in den Unterlagen der kolumbianischen Armee nicht registriert. Das Verhörprotokoll von Edgar Villarealist mit der Ausweisnummer und Unterschrift von einem Edgar VillamizarEspinel versehen.
16. Edgar Villamizar Espinel ist ebenfalls zurückgetretener Unteroffizier und gehörte niemals der Kavallerieschule, die Oberst Plazas Vega unterstand, an. Zur Zeit der Ereignisse gehörte Unteroffizier Villamizarzu einer in Granada/Meta stationierten Armeeeinheit und es ist somit ausgeschlossen, dass er bei den Ereignissen in Bogotá eingesetzt war. Während der Verhandlungen ist er nie persönlich als Zeuge aufgetreten.
17. Edgar Villareal arbeitete nach seiner Entlassung aus der Armee in der Generalstaatsanwaltschaft im Bereich der kriminaltechnischen Untersuchung.
18. Ein weiterer „Zeuge“ (auf den man verzichtet hat nachdem er all seine falschen Beschuldigungen ausführen durfte) hat ausgesagt, dass er mit Hafterleichterungen bis hin zu seiner Entlassung rechnen kann, wenn er gegen Oberst Plazas Vega aussagt. Der „Zeuge“ namens Tizo Sáenz Acero wurde zu insgesamt 102 Jahren Haft unter anderem wegen Mord, Fälschung, Diebstahl, Körperverletzung verurteilt. Zum Zeitpunkt der Geschehnisse war er wegen Diebstahls inhaftiert und kann daher kein Zeuge sein.
19. Die Aufgabe von Oberst Plazas Vega während der Rückeroberung des Gerichtsgebäudes bestand in dem Eindringen in das Gebäude zu Rettung der als Geiseln gehaltenen Personen. Nach der Rettung der Personen wurden diese an die 13. Brigade, die unter dem Kommando von General Jesus Armando Arias Cabrales stand, übergeben.
Nachfolgend die Verfahrensfehler und Verletzungen der Menschenrechte und des Strafrechts im Verfahren gegen Oberst Plazas Vega:
- Als Angestellter der Generalstaatsanwaltschaft ist Edgar Villareal als Zeuge nicht zugelassen, da er zur Körperschaft des Anklägers gehört.
- Oberst Plazas Vega gehörte niemals der operativen Armeeeinheit (Inteligencia Militar) unter dem Kommando von General Cabrales Arias an. Richterin Jara ist in Unkenntnis der Organisation und militärischen Hierarchie der 13. Brigade zum Zeitpunkt der Geschehnisse.
- Oberst Plazas Vega wurde über 2 Jahre in präventiver Gefangenschaft gehalten ohne das eine Verurteilung vorlag.
- Aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustandes Oberst Plazas wurde er in ein Militärkrankenhaus eingeliefert. Von dort wurde er durch Beamte der Inpec (Instituto Nacional Penitenciario y Carcelario/ Nationale Straf- und Gefängnisinstitution) in einer fragwürdigen Aktion ins Gefängnis gebracht. Die Beamten der Inpec sind nicht autorisiert Handlungen im Militärkrankenhaus vorzunehmen.
- Bei dieser Aktion wurde Oberst Plazas Vega gegen seinen Willen und unter Gewalteinwirkung eine Injektion verabreicht, deren Inhalt bis heute nicht geklärt ist, noch deren Auswirkung auf seine Gesundheit. Bei derselben Aktion wurde auch seine Ehefrau geschlagen.
- Der damalige Generalstaatsanwalt Mario Iguaran hatte bereits im Jahr 2007 durch Gebrauch der Medien eine Vorverurteilung Oberst Plazas Vega vorgenommen, was außer Frage gegen jede Regel eines ordentlichen Verfahrens verstößt.
- In diesem Zusammenhang und auch in der präventiven Inhaftierung von Oberst Plazas Vega ist die Annahme der Unschuldsvermutung vollkommen außer Kraft gesetzt worden.
- Im Gerichtsverfahren gegen Oberst Plazas Vega wurden die Einsprüche seiner Anwälte abgelehnt und die Beweise zu seiner Verteidigung nicht zugelassen.
- Das Aussageprotokoll von Edgar Villareal, welches von Edgar Villamizar unterschrieben ist, wurde als Beweis genommen, obgleich Edgar Villamizar nie persönlich als Zeuge vor Gericht ausgesagt hat.
Das alles wirklich nur als kurze Zusammenfassung. Ich möchte darauf hinweisen, dass Oberst Plazas Vega ein Buch über die gesamten Geschehnisse inklusive der bisherigen Untersuchungen, Verhandlungen und Zeugenaussagen unter dem Titel „ El Itineario de una injusticia“ (Wegstrecke einer Ungerechtigkeit) geschrieben hat. Es ist sein Zeugnis unter Anführung aller Beweise die zu seiner Verteidigung nicht zugelassen wurden. Selbstverständlich findet sich darüber in Richterin Jaras Bericht kein Wort, sowie es gleichermaßen nicht Gegenstand der Verhandlung sein durfte.
Um auf den abgedruckten Artikel zurück zu kommen möchte ich einige Anmerkungen zu den Ausführungen von Stella Maria Jara Gutierrez machen. Ihren Vorschriften entsprechend darf ich keine Teile Ihrer Veröffentlichung ohne Genehmigung zitieren. In 10 Punkten beschreibt Richterin Jara die Einschüchterungen denen sie ausgesetzt war.
Im ersten Punkt gibt sie an zwei Einladungen zu ihrer eigenen Beerdigung erhalten zu haben. Sie vermutet, dass diese Einladung von einem Paramilitär kommt. Da der Überfall auf den Justizpalast durch die Guerrillagruppe M-19 und dem Medellin-Kartell verübt wurde und eine weitere Beteiligung, so jedenfalls Richterin Jara, des Militärs bestand, wird hier eine Suggestion geschaffen die durch keinen Beweis belegt wird.
Im zweiten Punkt wird auf ein nicht näher bezeichnetes anonymes Schreiben verwiesen in dem sie einen Zeitungsausschnitt aus der größten Tageszeitung Kolumbiens mit einer Kolumne von Plinio Apoleyo Mendoza erhält. Jenen bezeichnet sie als Vertreter der Rechten und des extremen Militarismus. Er ist seit Jahrzehnten ein objektiver und anerkannter Schriftsteller und Journalist der durchaus in den Jahren seine politische Ansicht unter Berücksichtigung der Ereignisse und Entwicklungen, gerade in Bezug auf Kolumbien, sachlich geformt hat. Mir ist keine Kolumne von ihm bekannt die nicht auch durch reale Sachverhalte belegbar wäre.
Im dritten Punkt befindet Frau Jara, dass die Anschuldigen in der Kolumne von Plinio Apuleyo Mendoza die Gleichen wären wie in den Todesdrohungen unter Punkt eins. Es wird von ihr dieses eine mal sogar ein Beweis angeführt indem ca. das letzte Drittel der besagten Kolumne zitiert wird. Dort wird jedoch keine Bedrohung ausgesprochen sondern es wird eindeutig und vollkommen zu Recht kritisiert, dass eine fähige Richterin falsche Zeugenaussagen verworfen hätte.
Was Frau Jara leider nicht übersetzt hat, sind die ersten zwei Drittel der Kolumne in denen sich Plinio Apuleyo Mendoza mit den falschen Zeugen auseinandersetzt. Mit jenem dessen Name nicht korrekt ist, und mit jenem der zu 102 Jahren verurteilt wurde, wie ich bereits ausführen durfte. Im weiteren erwähnt Mendoza die Rache die es unter der Drogenmafia gegen Oberst Plazas Vega aufgrund der konfiszierten Reichtümer der Mafiosis gibt.
Und zu guter Letzt auch die Vermutung mit welchen Reparationen die Hinterbliebenen der angeblich Verschwundenen rechnen können, wenn vor Gericht ein Militärangehöriger verurteilt wird. Man muss hierbei wissen, dass sich in der Nationaluniversität 27 Leichen befinden die im Zusammenhang mit den damaligen Geschehnissen stehen und deren Identifizierung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft bis heute nicht abgeschlossen ist.
Im gleichen Atemzug wir von ihr der ehemalige Innenminister Fernando Londoño Hoyos benannt. Ohne irgendetwas Konkretes, einfach so. Eine weitere Suggestion. Und so geht es weiter im Bericht der Richterin. Es würde hier wirklich den Rahmen sprengen alles zu kommentieren, deshalb lassen sie mich kurz noch zum letzten angegebenen Punkt kommen.
Dort beklagt sie sich über die Ansprache des damaligen Präsidenten Dr. Álvaro Uribe Velez der sie angeblich als Richterin disqualifiziert, indem er sich öffentlich dagegen wehrt, dass sämtliche Rechte von Oberst Plazas Vega in diesem Verfahren verletzt wurden. Da kann ich nur sagen, das sich Frau Jara mit diesem Gerichtsverfahren selbst disqualifiziert hat. Und der Präsident als Oberbefehlshaber der Armee besitzt jegliche Autorität sich zu äußern wenn einem seiner Soldaten Unrecht widerfährt.
Im Namen der Gerechtigkeit müsste es einen Hilfsfonds für zu Unrecht beschuldigte Militärangehörige geben. Das ist nämlich der neue Volkssport in Kolumbien.
Ich frage mich ernsthaft, wie die Angehörigen der Verschwundenen damit zufrieden sein können, dass jemand verurteilt wird gegen den nicht ein einziger Beweis oder Indiz vorliegt. Damit kann man doch nicht (zumindest juristische) Gerechtigkeit schaffen. Diesen Angehörigen ist in jeder Hinsicht Anteilnahme und Unterstützung bei der Aufklärung und Suche zu gewähren. Aber dieses Urteil hat in keiner Weise dazu beigetragen. Im Gegenteil, es hat neues Unrecht geschaffen.
Im Jahr 1985 gab es den Strafvorwurf „Verschwindenlassen von Personen“ noch nicht. Und da Richterin Jara ihn rückwirkend in Kraft gesetzt hat, da er heute unter die Verletzung der Menschenrechte fällt, so sollte man sich auch mit den eigentlichen Tätern der Bewegung M-19 auseinandersetzen und sie einer gerechten Strafe zuführen.
Es ist ausgesprochen anerkennenswert, dass Sie Ihre Hilfe zur Verfügung stellen wenn es Bedrohungen gibt. Darüber besteht absolut kein Zweifel. Aber wer kann einem zu Unrecht Verurteilten helfen? Das ist ein sehr langer Weg, nicht so einfach wie sich schnell ein Flugticket ins Ausland zu beschaffen.
Bitte seien Sie nochmals versichert, dass sich meine Kritik ausschließlich auf den unvollständigen Inhalt des Berichtes von Richterin Jara bezieht. Gleichzeitig möchte ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich von der Unschuld Oberst Plazas Vega überzeugt bin, auch wenn das was ich denke keine Rolle spielt. Was jedoch eine Rolle spielen sollte ist, dass dieses Gerichtsverfahren sämtliche Rechte des Angeklagten verletzt hat. Es ist unabdingbar, dass Oberst Plazas Vega zumindest ein faires Gerichtsverfahren gewährt wird.
In diesem Sinne darf ich Ihnen in aller Form für Ihre Aufmerksamkeit danken